E-Gold-Gründer weist Anklage von sich

30. April 2007, Melbourne, FL, USA

Original übersetzt von Kai Hackemesser am 25.6.07

Am 24. April 2007 hat eine bundesstaatliche Grand Jury eine Anklageschrift weitergegeben, welche die e-gold Ltd., die Gold & Silver Reserve Inc. sowie die Direktoren beider Unternehmen der Geldwäsche, des unlizensierten Geldübermittlungsgeschäfts sowie der Verschwörung zur Ausführung beider Vergehen beschuldigt.

Dr. Douglas Jackson, Vorsitzender und Gründer von e-gold, der für seine Direktorenkollegen und beide Unternehmen spricht, widerspricht energisch den Anschuldigungen und geht ausführlich auf die Behauptung ein, das beide Unternehmen bei Zahlungen für Kinderpornographie oder dem Verkauf gestohlener Identitäten und Kreditkarteninformationen wegschauten.

"Bezüglich Kinderpornographie weiß die Regierung durchaus, daß ihre Behauptungen falsch sind", meint Dr. Jackson, "und doch heben sie diese unverantwortlichen und böswilligen Aussagen hervor, um e-gold in den Augen der Öffentlichkeit zu dämonisieren. Während der Inquisition wurden Beschuldigungen der Hexerei und Häresie verwendet, um Folter und Beschlagnahme des Eigentums zu rechtfertigen. Im Amerika der Zeit nach dem 11. September dienen Kinderpornographie und Terrorismus als Denunziationen der Wahl. e-gold ist, was unwiderlegbare Tatsache ist, das effektivste aller Online-Zahlungssysteme zum Aufdecken und Unterbinden des Mißbrauchs des Systems für Zahlungen, die in Verbindung mit Kinderpornographie stehen. e-gold Ltd. ist ein Gründungsmitglied der Finanzkoalition zur Beseitigung von Kinderpornographie des Nationalen Zentrums für vermißte und ausgebeutete Kinder (NCMEC). e-gold ist die einzige Mitgliedsorganisation, die mit harten, nachprüfbaren Daten die dramatische Reduzierung solcher Zahlungen auf praktisch Null nachweisen kann, während Milliarden Dollar für Kinderpornographie weiterhin über andere (intensiv regulierte) Zahlungssysteme fließen. (Die meisten Mitglieder, das sind Banken und Kreditkartengesellschaften, sind absolut nicht in der Lage, auch nur eine Schätzung des Volumens solcher Zahlungen anzugeben die von ihren Systemen verarbeitet werden. eBay's Tochtergesellschaft PayPal, die die Fähigkeit haben könnte, dies festzustellen, weigert sich dazu und hat darauf hingewiesen, daß sie Datensätze zu Zahlungen nach zwei Jahren löschen.) Noch schlimmer ist, bis August 2005, als die NCMEC engagiert aus den Reihen der US-Strafverfolgung hervorbrach und begann, e-gold mittels der CyberTipline direkt über kriminelle Webseiten zu informieren, haben Unterabteilungen des US-Justizministeriums ihr Wissen über e-gold-Mißbrauch für Kinderpornographie den Ermittlern von e-gold vorenthalten, um tatsächliche Krinimalitätsbekämpfung einer politischen Agenda unterzuordnen, deren Zweck es ist, e-gold zu beschmutzen."

Im Dezember 2005 hat der Secret Service (USSS) einen Bundesfriedensrichter mit falschen Aussagen getäuscht, um Durchsuchungs- und Beschlagnahmungsbefehle zu erhalten, welche die Regierung autorisierten, US-Bankkonten der Gold & Silver Resources Inc. zu pfänden. Die Pfändung, welche der Regierung ungefähr 0,8 Millionen Dollar einbrachten, sollte dazu dienen, e-gold ohne regulären Prozeß aus dem Geschäft zu drängen, da G&SR als vertraglicher Partner des e-gold-Systems dient. In der folgenden Notanhörung, machte sich die Regierung keine Mühe, ihre (geheimgehaltenen) Anschuldigungen bedrohlicher Kriminalität zu verteidigen, sondern fiel zurück auf eine Position, daß ihre Aktion wegen einer Lizenzangelegenheit gerechtfertigt sei. In der Anhörung beschrieb G&SR ihren fortwährenden Dialog mit dem Schatzamt, initiiert durch eine formelle Anfrage des Unternehmens im Frühling 2005, um die mögliche Basis für eine Regulierung der Aktivitäten des Unternehmens festzustellen, da es offensichtlich eindeutig für die kompetente Autoritäten sei, daß der Tauschdienst von G&SR durch keine existente Regulationsrubrik abgedeckt sei (wie auch in Folge wieder durch Experten der Bundesbank bestätigt wurde). Der US-Staatsanwalt des Bezirks Columbia, der für die Verfolgung verantwortlich war, wußte absolut nichts von diesem ordungsgemäßen Vorgang, genausowenig vom in der gleichen Woche veröffentlichten Bundesbankbericht, der bestätigte, daß e-Gold als Innovation nicht die Definitionen eines Finanzdienstleisters oder Geldübermittlers erfüllt.

Seit dieser Zeit wurde die Regierung mit überwältigenden Beweisen konfrontiert, daß der USSS mit seinem Angriff auf das e-gold-System und seinen wiederholten verleumderischen Behauptungen in den Medien, daß e-gold anonym, nicht nachverfolgbar und den US-Strafverfolgungsbehörden unzugänglich sei, einen fürchterlichen Fehler gemacht hat. Sie haben die Tatsache verheimlicht, daß Dr. Jackson im Dezember 2004 persönlich ein Treffen im Hauptquartier des USSS arrangiert hatte, um die USSS-Einheit gegen Cyberkriminalität (zusammen mit Agenten der britischen nationalen Einheit gegen High-Tech-Kriminalität und der Australischen Bundespolizei) in fortgeschrittenen Techniken, insbesondere im Bereich der effizienten Zusammenarbeit mit dem hauseigenen Ermittlerpersonal von e-gold auszubilden, was aber verhindert wurde, als das obere Management des USSS von der Initiative erfuhr und die Ausbildung untersagte, aufgrund einer Taktik, die e-gold zu ihrem ausgesuchten schwarzen Mann erklärte.

Das Justizministerium mußte sich entscheiden, ob sie weiterhin hinter ihrer Unterabteilung steht. Ihre Entscheidung, die Reihen zu schließen, resultierte direkt in einer gewaltigen Fehlzuweisung von Resourcen, was dazu führte, daß gefährliche Kriminelle, die sonst vor Gericht gebracht worden wären, immer noch frei sind. Zum Beispiel die Shadowcrew-Ermittlung, die vom USSS als großer Erfolg in der Unterbindung internationalen Kreditkartendiebstahls in der Öffentlichkeit dargestellt worden ist. Der USSS forderte zu keinem Zeitpunkt ihrer Ermittlung Aufzeichnungen von e-gold an oder forderte die spitzenmäßigen e-gold-internen Ermittler zur Zusammenarbeit auf, was darin resultiert, daß die komplexe Hierarchie des Rings nicht belästigt und vermutlich sogar gestärkt wurde, während der USSS die niedrig hängenden Früchte erntete "im Dutzend billiger und relativ leicht zu finden und zu pflücken".

Vergleichbar gibt es überzeugende Beweise, daß das internationale Kartell kommerzieller Vertreiber von Kinderpornographie weiterhin operiert, weil der FBI-Einheit "Innocent Images" und Sonderagenten in der Zoll- und Einwanderungsbehörde untersagt wurde, ermittlerische Protokolle zu befolgen, die von Dr. Jackson entwickelt wurden, anscheinden weil man fürchtet, der Parteilinie nicht gerecht zu werden, daß e-gold selbst eine verruchte Operation sei."

In Hinblick auf die Beschuldigungen der Geldwäsche bemerkt Dr. Jackson, "Der Onlinetauschdienst von G&SR, OmniPay, folgt seit Jahren strengen Kundenidentifikationsprozeduren und einer ausnahmslosen Politik, nur Zahlungen per Banküberweisung zu akzeptieren. Wenn die Banküberweisungen nicht an sich "sauber" sind, was dann? Des weiteren kann e-gold Ltd. kaum als Geldwäscher aufgebaut werden, da sie niemals einen eizigen Dollar, Yen, Euro oder jegliche sonstige Währung besaß. Wie weit auch die Möglichkeiten Krimineller gehen mögen, die Spuren des Geldes zu verwischen, e-gold ist ein geschlossenes System. Der einzige Weg, e-gold zu bekommen, ist es durch einen Transfer von jemandem zu bekommen, der schon welches hat. e-gold ist auch das einzige der Öffentlichkeit zugängliche Zahlungssystem, daß eine permanente Aufzeichnung aller Transfers pflegt."

Am 27. April 2007 lieferte die Regierung eine Pfändungsvollmacht gegen G&SR, die befahl, die operativen e-gold-Konten G&SR und e-gold Ltd. einzufrieren, liquidieren und der Regierung auszuhändigen. Der gepfändete Wert, e-gold im Wert von etwa 762.000 Dollar von e-gold Ltd. sowie e-gold im Wert von etwa 736.000 Dollar von G&SR (zusätzlich zu den bereits 2005 gepfändeten 0,8 Millionen Dollar von G&SR, sowie die von G&SR bisher zu ihrer Verteidigung ausgegebenen ungefähr 1 Million Dollar) stellen den Großteil der flüssigen Mittel beider Unternehmen dar. Verblüffenderweise lautet eine Einschränkungsklausel des richterlichen Anordnung: "Keine Vorschrift dieser richterlichen Anordnung soll so ausgelegt werden, daß e-golds Möglichkeiten, seine bestehenden Mittel zur Erfüllung ihrer Kundenwünsche, e-gold in nationale Währungen umzutauschen, oder ihre Möglichkeit, Edelmetalle zu verkaufen, um dies zu erreichen, eingeschränkt werden, sobald die Zulassung erfolgt ist." Nachdem praktisch die gesamten operativen Mittel von e-gold Ltd. und G&SR, also das e-gold in den eigenen e-gold-Konten der Unternehmen genommen wurden, ist es nicht klar, ob die Regierung auch nur ein grundlegendes Verständnis der Operationen hat, die sie seit drei Jahren und auf Kosten des Steuerzahlers in Millionenhöhe untersucht haben.

Das am meisten bemerkenswerte Element der richterlichen Anordnung ist, daß die US-Regierung e-gold mit unbeschränkten Vollmachten als Richter, Jury und Henker ausstattet, gegen jeden Kontonutzer vorzugehen, den e-gold selbst als kriminell ansieht: "Des weiteren wird angeordnet, daß mit der Übergabe dieser Anordnung die Verteidiger aufgefordert werden, e-gold-Konten einzufrieren, also keine weiteren Transaktionen in den e-gold-Konten durchzuführen oder zuzulassen, wenn die Anwendung von e-gold für kriminelle Aktivitäten identifiziert wurde." Auch wenn kein waschechter Kaperbrief beilag, erweckt diese Vollmacht (das finanzielle Äquivalent zum "Doppel-Null"-Agentenstatus?) den Anschein, daß die "Kenne-deinen-Kunden"-Stärke von e-gold bei weitem alle regulierten Finanzdienstleister übertrifft, die sich auf Gerichtsanordnungen oder andere behördliche Erlasse stützen müssen, um zu bestimmen, das Einfrieren eines Kontos zu genehmigen.

Gleichzeitig mit diesem jüngsten Versuch, e-gold Ltd. und G&SR aus dem Geschäft zu bringen und ihnen effektiv die Prozessordnung zu verwehren, hat die Regierung auch andere promintente Tauschdienste angegriffen, die mit e-gold Geschäfte machen: IceGold, The Bullion Exchange, Gitgold, Denver Gold Exchange, AnyGoldNow und Gold Pouch Express, sowie ein fortschrittliches und sicheres alternatives Zahlungssystems namens "1MDC". Alle aufgeführten Tauschdienste folgen strengen Kundenidentifikationsprogrammen, übereinstimmend mit denen, die für Geldwechselgeschäften gelten, wenn das Gesetz eine solche Klassifizierung vorsieht. Zwei der Dioenste, IceGold und AnyGoldNow sind in Europa beheimatet und machen ihre Geschäfte vorwiegend nicht mit US-Bürgern. Als dierektes Ergebnis der Pfändungen wurden all diese Unternehmen, die sich alle einen Ruf für die zeitnahe Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber ihren Kunden aufgebaut haben, unterbrochen und, zumindest im Falle von Gitgold, sind Schecks an Kunden, ausgefüllt in Erfüllung der Tauschgeschäfte, geplatzt. Dies ist eine Wiederholung dessen, was G&SR 2005 als direkte Folge der Pfändung von 2005 geschah, als 200 Schecks an Kunden platzten und die Rückerstattungen mit schwer eingeschränkter Liquidität und ohne ein US-Bankkonto durchgeführt werden mußten.

Man darf nicht übersehen, daß der Durchsuchungsbefehl, der 2005 durch Falschdarstellungen vor einem Friedensrichter erlangt wurde, der Regierung verhalf, sich in den Besitz von Finanztransaktionsdaten von hunderttausenden amerikanischer Bürger (plus der Bürger jeglicher anderen Nation) zu bringen, die keiner Missetat angeschuldigt sind. Seit der initialen Razzia hat der Staatsanwalt drei weitere Male die Grand Jury dazu gebracht, eine Herausgabe der kompletten e-gold-Datenbank zu befehlen.

Dieser Fall hat nichts mit kriminellen Aktionen zu tun, zumindest was e-gold Ltd., G&SR, die benannten Personen oder die anderen Tauschdienste mit guter Reputation angeht. Es geht um das Justizministerium, daß außer Kontrolle geraten ist, dem wohl bewußt ist, daß man dort einen schrecklichen Fehler begangen hat, aber man ist entschlossen, den eigenen Rasen sauber zu halten, koste es was es wolle. In einem Treffen im Büro des US-Staatsanwalts in Washington am 29. Drezember 2006, sagte uns der stellvertretende US-Staatsanwalt, daß die Vereinigten Staaten wissen, daß wir keine "bösen Jungs" seien, und daß die Vereinigten Staaten kein Interesse daran haben, uns ins Gefängnis zu stecken oder e-gold aus dem Geschäft zu drängen. Dies war buchstäblich im gleichen Atemzug mit dem Vorschlag, daß die momentanen Verteidiger sich des bundesstaatlichen Kapitalverbrechens schuldig bekennen mögen.

Die schlichte Tatsache ist, daß wiederholte Aussagen und Handlungen der Regierung seit 2001, vor allem des USSS, direkt verantwortlich für die limitierte Fähigkeit von e-gold sind, seinen Dienst für große Unternehmen und Konsumenten wahrzunehmen, für die Verlangsamung (aber glücklicherweise nicht Beendigung) der fortwährenden Weiterentwicklung von e-gold's fortgeschrittenen Anti-Kriminaltitäts-Fähigkeiten, für die Unterordnung der Bemühungen der US-Strafverfolgung bei der Cyberkriminalitätsbekämpfung für die trostlose Hoffnung, e-gold zu zerstören, was den Marktanteil für nicht-US-basierte alternative Zahlungssysteme vergrößert und die US-Strafverfolgung zum Gespött der weltweiten Cyberkriminalität-Bekämpfungsbehörden macht, weil sie hartnäckig nicht in der Lage sind sich von der seit langer Zeit bestehenden e-gold-Vendetta des USSS zurückzuziehen.

Alle Anfragen sollten an die Rechtsanwaltsbüros http://www.fuerstlaw.com gerichtet werden.

veröffentlicht am 30. April 2007